Herzlich willkommen

‍Über uns

Prüftechniker und Ausbilder im vorbeugenden Brandschutz – Sicherheit mit Erfahrung

Seit 1990 bin ich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr Neuss engagiert. Nach intensiven Grundausbildungen absolvierte ich 2002 den 1. Führungslehrgang an der Landesfeuerwehrschule NRW in Münster und erwarb erfolgreich den Dienstgrad Brandoberinspektor. Weitere wichtige Stationen meiner Qualifikation sind der Zugführer-Lehrgang (2006) sowie der Lehrgang „Gefährliche Stoffe & Güter ABC II“ (2007) – ebenfalls an der Landesfeuerwehrschule NRW.

Aus der Überzeugung, dass man sein Hobby zum Beruf machen sollte, gründete ich 2007 die Firma Brandschutz Krücken. Seitdem ist es mein Ziel, Ihre Sicherheit im Bereich vorbeugender Brandschutz kompetent und zuverlässig zu gewährleisten.

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Prüftechniker und Ausbilder im vorbeugenden Brandschutz biete ich Ihnen professionelle Schulungen, Prüfungen und individuelle Beratung an. Vertrauen Sie auf Sicherheit, Qualität und Kompetenz – für den Schutz Ihres Unternehmens, Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Werte.

Brandsicherheitswache
Symbol

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015Teil 4 Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz § 27 Brandschutzwache

Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen§ 29 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen

besondere Gefahren ausgehen

Brandsicherheitswache

Bei erhöhter Brandgefahr und der Gefährdung vieler Personen ist der Einsatz einer Brandsicherheitswache unerlässlich. Typische Anlässe sind Konzerte, Messen, Events, Martinsfeuer, Oster- und Winterverbrennungen sowie Arbeiten mit offener Flamme. Auch bei defekten oder abgeschalteten Brandschutzanlagen wie Sprinklern oder Brandmeldeanlagen ist eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse prüft die Brandschutzdienststelle, ob eine Brandsicherheitswache notwendig ist – zum Beispiel bei Pyrotechnik-Einsätzen.

  • Einen möglichen Brand frühzeitig zu erkennen
  • Erste Gegenmaßnahmen einzuleiten
  • Im Vorfeld bereits die Gefahr in ihrer Entstehung bekämpfen (vorbeugender Brandschutz)
Mehr erfahren

Brandschutzhelfer

Professionelle Brandschutzschulung mit Zertifikat
Wir bieten praxisnahe Brandschutzschulungen für Mitarbeiter, Brandschutzhilfskräfte und Brandschutzhelfer – inklusive Theorie und praktischer Übungen.

Brandschutztraining
Erlernen Sie den sicheren Umgang mit Feuerlöschern und die Brandbekämpfung bei Rauch und Feuer.

Brandschutz-Ausbildung
Wir vermitteln wichtige rechtliche Grundlagen, Brandursachen, Risiken, Brandklassen und passende Löschmittel.

Mehr erfahren
Brandschutzhelfer
Symbol

§ ASR A2.2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Diese ergibt sich aus der Ge- fährdungsbeurteilung. I.d.R. gilt ein Anteil von mindestens 5% der Beschäftigten als ausreichend. gem. § 10 ArbSchG Brandschutzhelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention

Gefahrengutbeauftragter
Symbol

§ 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i.V.m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Gefahrengutbeauftragter

Mit unserem kompetenten Partner bieten wir Schulungen und die Betreuung rund um das Thema Gefahrenabwehr.

Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Unternehmer sind verpflichtet, Risiken im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer dieser Pflicht nicht durch eine fachkundige Person nach kommt oder sich fachkundig beraten lässt, gefährdet sein Unternehmen: Bei Verstoß gegen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Rechtssicherheit liefert eine Ausbildung, die die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung vermittelt.

Wir stellen den Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen oder führen die notwendige Schulung vor Ort aus.

  • Erstellung eines Gefahrgutkatasters
  • Beratung im Umgang mit Gefahrgut
  • Beseitigung von Leckagen
Mehr erfahren

Prüfer für Feuerlöscher

Feuerlöscher sind in Betrieben gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Privathaushalte empfehlen wir Brandbekämpfungsmittel, wie z. B. den Feuerlöscher. Aufgrund ihrer Anwendungstechnik unterliegen diese Druckgeräte neben herstellungs- und gerätespezifischen Zulassungsvorschriften allgemein der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (GPSG). In den entsprechenden Normen DIN 14406-4 und DIN EN 3 wird eine Prüffrist auf die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern auf höchstens zwei Jahre festgelegt.

Wenn diese Frist überschritten wurde, ist evtl. keine 100%ige Einsatzfähigkeit gegeben. Auch der Versicherungsschutz kann dann unter Umständen entfallen. Prüfabstände können sich aufgrund von besonderen Umgebungsbedingungen oder Sonderregelungen verkürzen.

Als angekannter sachkundiger Prüfer übernehmen wir die Wartung und sorgen somit für die Aufrechterhaltung Ihrer Sicherheit.

Mehr erfahren
Prüfer für Feuerlöscher
Symbol

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2 – Maßnahmen gegen Brände DIN EN 3 – Tragbare FeuerlöscherDIN 14406 TeiI 4 – Tragbare Feuerlöscher: InstandhaltungNach § 32 Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung –TRB 502 SachkundigerTRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehVUnfallverhütungsvorschrift VBG 1 – Allgemeine Vorschriften

Kontaktieren
Sie uns